Das Welterbe-Komitee der UNESCO hat im Juli 2005 in Durban (Südafrika) die Aufnahme des Obergermanisch-Raetischen Limes als Teil des neuen Welterbes „Grenzen des römischen Reiches“ in die Liste der Welterbestätten beschlossen. Der UNESCO-Antrag war gemeinsam von den Ländern Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erarbeitet und eingereicht worden.
Der Limes wurde damit das 31. deutsche Objekt auf der Welterbeliste.
Die Welterbekonvention der Vereinten Nationen ist jedoch in erster Linie zum Schutz der Denkmale geschaffen worden und stellt keinen Tourismusführer zu den schönsten Plätzen der Menschheit dar. Die Tatsache, dass große Teile des Limes für den Betrachter unsichtbar im Erdboden verborgen liegen, unterscheidet das Welterbes Limes von anderen Welterbestätten, wie dem Kölner Dom, der Altstadt von Bamberg oder der Völklinger Hütte. Der Obergermanisch-Raetische Limes umfasst etwa eine Fläche von 250 Quadratkilometern und durchzieht in den vier genannten Bundesländern über 150 Kommunen und 20 Landkreise.
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Auszug aus: „Welterbe Obergermanisch-raetischer Limes“ , Deutsche Limeskommission sowie : http: //wipo.mieo.de/der-limes-als-weltkulturerbe